Wir alle haben es kommen sehen, nur wenige haben dagegen gekämpft. Was ich persönlich in Deutschland für unmöglich gehalten habe, ist nun auch durch den Bundesrat bestätigt worden. In Deutschland sollen alle deutschen Piloten (außer Luftsportler) geZÜPt werden.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung (kurz ZÜP) nach Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) muß nun alle zwei Jahre vom Piloten selbst beantragt und gezahlt werden. Die Sache ist hier: selbst beantragt. Klingt eigentlich nicht weiter tragisch, oder?
Das Problem an der Sache zeigt sich dem Interessierten erst, wenn man mal etwas genauer liest:
Im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt eine Abfrage bei den Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden der Länder, beim Bundeszentralregister, bei ausländischen Betroffenen auch beim Ausländerzentralregister, sowie im Einzelfall beim Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst, der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und ggf. den Ausländerbehörden (§ 7 Abs. 3 Satz 1 LuftSiG) sowie den Strafverfolgungsbehörden (§ 7 Abs. 4 LuftSiG).
Das Ganze erfolgt ohne eine Schuldvermutung und ist nur deshalb auf eigenen Antrag durchzuführen, da ansonsten das Datenschutzgesetzt rigoros greifen würde und eine Auskunft aller Behörden unmöglich wäre. Laut Strafgesetzt ist eine solche Auskunftswut nicht ein mal bei Großkriminellen möglich. Aber bei Privatpiloten. Ohne Schuldvermutung!
Wer sich gegen ein solches Vorgehen der Behörden wehrt, indem er einfach keinen Antrag stellt oder sogar dagegen klagt, bekommt im einfachsten Fall seine Lizenz entzogen (oder widerrufen), im schlimmsten Falle drohen sogar Zwangsgelder!
Am Besten finde ich persönlich aber, das ich den Ausgang meiner Ãœberprüfung nur mit einer Mitteilung „zuverlässig“ oder „nicht zuverlässig“ bekomme, noch nicht einmal warum ich als unzuverlässig eingestuft wurde, da die Grüde hierfür höchstwahrscheinlich als geheim eingestuft sind. Daher kann ich auch nur sehr begrenzt Rechtsmittel anwenden, um den Vorgang formell (nicht inhaltlich!) von einem Gericht prüfen zu lassen. Wo leben wir hier eigentlich???
Nach meinem Rechtsverstand klingt obiges Vorgehen nach „Nötigung“ und sogar „Erpressung einer Aussage“, welches, wenn durch einen Amtsträger begangen, zu erheblichen Freiheitsstrafen führt. Nur leider unternimmt die Staatsanwaltschaft nichts bei einer Anzeige. Warum auch? Ist ja alles gesetztlich geregelt. Und Gesetze sind ja per se immer richtig, oder?
Ich für mich habe jedenfalls beschlossen, meinen PPL nicht in Deutschland zu machen, sonder in den USA und dort sowohl die amerikanische als auch die britische Lizenz zu erwerben, dann bleibt mir dieser ganze „Spass“ erspart. Wäre ich allerdings devon betroffen, würde ich den Weg vieler Leidensgenossen wählen und sehr dafür kämpfen! Ich sage nur „wehret den Anfängen“, denn wer hindert unsere Politiker daran, sowas auch für Autofahrer einzuführen?
Hier noch ein Zitat eines Kollegen, der sich in dieser Sache an seinen Landtagsabgeordneten wendet (siehe auch Pilot und Flugzeug):
Jens-Christian Henke Wiesbaden, den 24.09.2006
Herrn Ministerpräsidenten
Roland Koch, MdL
Hessischer Landtag
Schlossplatz 1-3
65183 WiesbadenGedankenexperiment: „Größte Gefahren durch Muslime“
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Koch,
stünde in einem Beschluss des Bundesrates „Nach einhelliger Expertenmeinung gehen die größten Gefahren von den Muslimen aus.“ dann wäre – berechtigterweise – die Empörung nicht nur bei den Betroffenen, sondern im ganzen Land und in den Medien groß. Noch unvorstellbarer wäre eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Muslime, die von diesen „freiwillig“ beantragt und bezahlt werden muss. Wer die Zuverlässigkeitsüberprüfung aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken verweigert, weil er seine bürgerlichen Grundrechte nicht aufgeben will, der wird abgeschoben. Das gilt natürlich nur für die Muslime mit deutschem Pass. Kompletter Unfug?
Wenn Sie in der aktuellen Bundesrat Drucksache 520/1/06, S. 3 oben „Privatpiloten“ durch „Muslimen“ ersetzen, dann erhalten Sie das fiktive, diffamierende und diskriminierende Zitat oben. Dass von den deutschen Privatpiloten „die größten Gefahren“ ausgehen sollen, ist leider kein Gedankenexperiment, sondern steht schwarz auf weiß im Bundesrat Beschluss vom vergangenen Freitag. Die weiteren Punkte meines Gedankenexperiments sind ebenfalls – übertragen auf die Privatpiloten – traurige Wirklichkeit, wobei das Analogon der „Abschiebung“ der „Widerruf der Pilotenlizenz“ ist und das Analogon zum „deutschen Pass“ die „deutsche Pilotenlizenz“. Ausländer dürfen ja „ungeZÃœPt“ den deutschen Luftraum befliegen.
Um an dieser Stelle sachlich weiterzukommen – wir Privatpiloten reagieren eben nicht so wie manche Muslime, wenn sie sich vom Papst oder von Zeichnungen beleidigt fühlen – bitte ich Sie höflichst um Aufklärung:
(1) Wer sind die in der Bundesrat Drucksache erwähnten Experten?
(2) Was genau ist deren (einhellige) Meinung?
(3) Wie wird diese einhellige Meinung im Detail begründet?Vielen Dank im Voraus!
Ãœbrigens: Ich habe mich schon vor einigen Monaten entschlossen, die ZÃœP komplett zu verweigern. Mein Anwalt und ich sind uns sehr sicher, dass spätestens das Bundesverfassungsgericht die ZÃœP „kassieren“ wird, weil sie klar gegen unser Grundgesetz verstößt. (In diesem Fall würde ohne jeglichen Sicherheitsverlust auch ein gutes Stück Bürokratie abgebaut.) Zunächst einmal rechne ich mit dem Widerruf meiner Pilotenlizenz durch das RP Darmstadt im Laufe der kommenden Woche. Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung!
Mit freundlichem Gruß
Jens-Christian Henke